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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

PraktikantenService WiWi – Der PraktikantenService für Wirtschaftswissenschaftler

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Tipps

Vorbereitung

Allgemeine HinweiseEinklappen

Zeitliche Platzierung

Eine generelle Empfehlung, wann das Praktikum absolviert werden sollte, ist nur eingeschränkt möglich.
Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der kompletten Studienplanung zu treffen. Dabei spielen insbesondere beabsichtigte Auslandsaufenthalte, Anmeldung von Abschlussarbeiten (Frist gem. Prüfungsordnung), Stipendienprogramme usw. eine Rolle. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb

Die Eignung bestimmt sich nach den betriebsspezifischen Möglichkeiten Praktikanten der jeweiligen Studiengänge
hinreichend auszubilden. Diese wird grundsätzlich dann vermutet, wenn das Unternehmen zur Ausbildung in kaufmännischen Berufen berechtigt ist oder ein dem jeweiligen Studiengang entsprechendes berufliches Tätigkeitsfeld bietet (z.B.Gesundheitswesen, kaufmännische Ausbildung, Parteien/Verbände oder Entwicklungshilfeorganisationen).

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges PraktikumEinklappen

Ein Pflichtpraktikum wird in der jeweiligen SPO als Bestandteil der Ausbildung vorgeschrieben. Dieses Praktikum soll der Intensivierung der im Studium erlernten Inhalte dienen. Vertraglich wird das Pflichtpraktikum durch einen Praktikumsvertrag abgeschlossen. Bei einem Pflichtpraktikum haben PraktikantInnen keinen Anspruch auf Vergütung, Urlaubstage oder Entlohnung im Krankheitsfall. Dies kann aber im Einzelfall vertraglich verhandelt werden. Einige Unternehmen/ Organisationen stellen ausschließlich PflichtpraktikantInnen ein. Dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie mit der von uns zur Verfügung gestellten Pflichtpraktikumsbescheinigung nachweisen.

Das freiwillige Praktikum ist, wie der Name schon sagt, nicht von der Hochschule vorgeschrieben. Es herrscht daher ein privatrechtliches Rechtsverhältnis zwischen Unternehmen und PraktikantIn vor. Das Unternehmen muss PraktikantInnen wie Auszubildende behandeln und die Regelungen des Arbeitsrechts/ Berufsbildungsgesetzes finden Anwendung. Dadurch entsteht (bei einer Praktikumsdauer von mehr als 3 Monaten) ein Anspruch auf Vergütung, Urlaubstage oder Entlohnung im Krankheitsfall. (siehe Rubrik Tipps, Mindestlohn) Für den Praktikumsbetrieb entstehen hierdurch zusätzliches Kosten. Eventuell müssen Sozialversicherungsbeiträge (siehe weiter unten Versicherungsfragen) entrichtet werden. Aus diesem Grund bevorzugen viele Unternehmen/ Organisationen die Einstellung von PraktikantInnen mit Pflichtpraktikumsstatus.


Mögliche „Mischung“: Praktikum, das über die vorgeschriebene Pflichtpraktikumsdauer hinausgeht

Grundsätzlich gilt: Als Pflichtpraktikum zählt nur die von der Hochschule vorgeschriebene Praktikumsdauer. Alles, was darüber hinausgeht, stellt ein freiwilliges Praktikum dar. Oftmals werden in diesen Fällen zwei Verträge geschlossen: ein Vertrag im Umfang des Pflichtteils und ein Vertrag im Umfang des darüberhinausgehenden Zeitraums.

Besonderheit: Wenn in Ihrer SPO die Pflichtpraktikumsdauer mit dem Zusatz „mindestens“ angegeben ist (z.B. „mindestens zehn Wochen“) und ein Zusammenhang zwischen Praktikum und Studium besteht (wovon bei einem fortgesetzten Praktikum auszugehen ist), kann dieses auch als Pflichtpraktikum angesehen werden und nach denselben Vorgaben behandelt werden. Bitte schlagen Sie selbst nach, ob diese Formulierung in Ihrer SPO verwendet wird und ob Sie sich dadurch möglicherweise auf die Ausnahmeregelung stützen können. Beachten Sie aber, dass bei einem Pflichtpraktikum kein Mindestlohn gezahlt werden muss. Die Grundlage für diese Regelung finden Sie unter:

https://aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/4534416%2C89%2C20161123/zurueck/1/

sowie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01a_summa_summarum/04_rundschreiben/2016/versicherungsrechtl_beurteilung_beshaeftigte_studenten_praktikanten_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Going abroadEinklappen

Um einen Praktikumsplatz im Ausland zu finden, sind ein hohes Maß an Eigeninitiative sowie ausreichend Vorlaufzeit beispielsweise für das Erstellen der Bewerbung in einer Fremdsprache oder die Beschaffung notweniger Dokumente erforderlich.

Insbesondere bei internationalen Organisationen sind die Wartezeiten auf einen Praktikumsplatz sehr lange, sodass man seine Planung frühzeitig beginnen und seine Bewerbung rechtzeitig vor dem gewünschten Praktikumszeitraum abschicken sollte.

Um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen, sollten Sie sich darum genau über die Bewerbungsmodalitäten des jeweiligen Unternehmens oder Organisation im Ausland informieren, da es hierbei oft länderspezifische Unterschiede gibt, die unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Praktikumsplätze vermitteln. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland können Ihnen jedoch das Stellenportal weiterhelfen.

Gerne können wir Ihnen Ihre Pflichtpraktikumsbestätigung auch in englischer Sprache, bzw. eine Convention de Stage (siehe weiter unten), ausstellen.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung, sollten Sie sich erkundigen, welche Dokumente Sie für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen. Unter Umständen kann ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis notwendig sein oder bei Praktika außerhalb der EU ein gültiger Reisepass. Zudem sollten Sie beachten, dass Sie bei Auslandaufenthalten unter Umständen Ihren Versicherungsschutz ausweiten müssen.


Hilfe bei der Erstellung der BewerbungsunterlagenEinklappen
  • Beratungsangebot und FAQs der Stabsabteilung KarriereService & Unternehmenskontakte: Individuelle Beratung, Bewerbungsmappencheck, simulierte Vorstellungsgespräche (Mock Interviews)
  • Beratung durch das Hochschulteam der Agentur für Arbeit
  • Angebote von EduCare zur Berufsorientierung sowie Kurse zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen
  • Informationsveranstaltungen und Workshops rund um das Thema Bewerbung für Praktika und Jobeinstieg unter News
Richtig bewerbenEinklappen

Die Anforderungen an eine Bewerbung variieren je nach Unternehmen. Hier sollten Sie genau auf die Hinweise, welche in der Ausschreibung genannt werden, achten. Prinzipiell gilt, dass insbesondere die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen darüber entscheidet, ob die Bewerbung überhaupt weitergehend vom Unternehmen geprüft wird. Zudem sollte Ihr Lebenslauf lückenlos formuliert und optisch ansprechend gestaltet sein. Achten Sie darauf, alle Angaben durch entsprechende Nachweise zu belegen. Je nach Unternehmen oder Organisation sollte die Bewerbung in der Regel zwischen drei bis neun Monaten vor dem gewünschten Praktikumsbeginn eingehen.

Suche nach einem PraktikumsplatzEinklappen

Für die Suche nach einem Praktikumsplatz bietet Ihnen die Universität Bayreuth viele verschiedene Möglichkeiten, freie Stellen ausfindig zu machen oder direkt vor Ort Kontakte zu Unternehmen knüpfen:

An der Pinnwand neben unserem Büro werden außerdem laufend aktuelle Ausschreibungen veröffentlicht. 

UrlaubssemesterEinklappen

Falls Sie ein länger dauerndes Praktikum absolvieren und sich das Praktikum nicht ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit erstreckt, kann es sinnvoll sein, ein Urlaubssemester zu beantragen, sodass Ihre Regelstudienzeit für ein Semester pausiert wird. Entsprechende Informationen hierzu stellt die Studierendenkanzlei zur Verfügung.

Wichtige FormulareEinklappen

Praktikumsvertrag

Wir empfehlen Ihnen dringend, einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsvertrag ausschließlich zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen geschlossen wird. Die Universität Bayreuth ist nicht Vertragspartei. Der PraktikantenService stellt keine Musterverträge zur Verfügung. Der Praktikumsvertrag muss dem PraktikantenService nicht vorgelegt werden. 

Pflichtpraktikumsbestätigung

  • Für Bachelor-Studierende mit Pflichtpraktikum
    Wir können Ihnen für Ihr Pflichtpraktikum eine Pflichtpraktikumsbestätigung für Ihren Praktikumsgeber ausstellen. Beachten Sie aber, dass wir auf dieser Bescheinigung nur die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgeschriebene Anzahl an zu absolvierenden Wochen ausweisen können.
  • Für Master-Studierende mit freiwilligem Praktikum
    Für Master-Studierende können wir keine Pflichtpraktikumsbestätigung ausstellen, da es sich hier lediglich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Wir können Ihnen auf Wunsch jedoch eine Bestätigung über die Empfehlung zur Absolvierung eines Praktikums im Masterstudium ausstellen.

Senden Sie uns hierzu eine E-Mail, in welcher Sie die folgenden Angaben machen: vollständiger Name, Matrikelnummer, Studiengang, Ihre Anschrift.

Inlandspraktikum

MindestlohnEinklappen

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,19 €/h.

Anspruch auf den Mindestlohn

... haben volljährige Arbeitnehmer. Auch Praktikanten können unter den Mindestlohn fallen. Praktikanten haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie ein Praktikum außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss absolvieren.

Auch freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder zur Ausbildung, welche länger als drei Monate dauern, werden mit dem Mindestlohn vergütet (das gilt sowohl, wenn das Praktikum von vornherein länger als drei Monate dauert, als auch, wenn ein auf drei Monate befristetes Praktikum über drei Monate hinaus verlängert wird).

Vom Mindestlohn ausgenommen

... sind Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium, sowie freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, wenn sie der Berufsorientierung dienen, oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend geleistet werden. Bei Anfertigungen von Bachelor- und Masterarbeiten im Unternehmen - solange nur Arbeiten zur reinen Erstellung der Abschlussarbeit getätigt werden - besteht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Nähere Informationen zum Mindestlohn finden Sie unter:

VersicherungsfragenEinklappen

Unfallversicherung

Studierende, die in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, sind grundsätzlich über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger versichert. Dabei ist es nicht von Belang, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Der Versicherungsschutz ist zudem unabhängig von der Dauer des Praktikums und vom gezahlten Entgelt.

Haftpflichtversicherung

Es sollte mit dem Praktikumsgeber geklärt werden, ob Sie als Praktikant über ihn versichert sind, oder ob Ihre eigene Haftpflichtversicherung greift. Oftmals sind Studierende bei ihren Eltern mitversichert. Dennoch ist es ratsam, sich vor dem Praktikum zu vergewissern, ob der gegebene Schutz ausreichend ist. 

Sozialversicherungsbeiträge

Die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (für Kranken-/ Pflege-/ Renten- und Arbeitslosenversicherung) hängt von mehreren Faktoren ab: Erfolgt das Praktikum auf freiwilliger Basis oder wird es von der Studienordnung vorgeschrieben? Wird das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit oder während der Vorlesungszeit absolviert? Wie hoch ist das Entgelt? Ist der Praktikant älter als 25 Jahre? Wird das Praktikum als eingeschriebener Student absolviert?

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

Auslandspraktikum

Tipps AuslandspraktikumEinklappen

Wenn Sie ein Auslandspraktikum machen möchten, können Sie anhand dieser Übersicht zu bereits absolvierten Auslandspraktika von Studierenden der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge einige Inspirationen für mögliche Praktikumsplätze finden.

Auf der Website des International Office finden Sie zudem Tipps zur Finanzierung von Praktika im europäischen bzw. globalen Ausland. Weiterhin können Sie im e-learning-Kurs "Praktikum / Kurzaufenthalte im Ausland - Erfahrungsberichte" Erfahrungsberichte von Studierenden verschiedener Fachrichtungen lesen.

Convention de stageEinklappen

Wenn Sie ein Praktikum in Frankreich absolvieren wollen, verlangt der Praktikumsgeber oft eine sogenannte Convention de stage. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Praktikant, Praktikumsgeber und der Heimathochschule des Studierenden.

Im Wesentlichen regelt die Vereinbarung die Modalitäten des Praktikums und die Verpflichtungen von Praktikant und Praktikumsgeber. Weiterhin geht es in der Vereinbarung auch um den Versicherungsstand des Studierenden, welcher dem Praktikumsgeber gegenüber nachweisen muss, dass er ausreichend versichert ist (Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung). Anders als an französischen Universitäten sind Sie als eingeschriebener Student an der Universität Bayreuth während des Auslandspraktikums nicht über die Universität unfallversichert. Sie müssen darum selbst eine im Gastland gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abschließen, wenn Sie nicht bereits entsprechen versichert sind.

Falls Sie eine solche Convention de stage benötigen, senden Sie uns eine E-Mail und wir lassen Ihnen unsere Vorlage zukommen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Vorlagen anderer Stellen unterzeichnen dürfen. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem potentiellen Praktikumsgeber ab. 

Kümmern Sie sich in Ihrem eigenen Interesse zeitig um alle nötigen Unterlagen, damit sie rechtzeitig unterschrieben werden können.

Convenio de practicasEinklappen

Ebenso wie in Frankreich (siehe Conventio de stage) wird im spanischsprachigen Ausland oft eine sogenannte Convenio de practicas verlangt. Dies ist eine Vereinbarung zwischen Praktikant, Praktikumsgeber und der Heimathochschule des Studierenden.

Im Wesentlichen regelt die Vereinbarung die Modalitäten des Praktikums und die Verpflichtungen von Praktikant und Praktikumsgeber. Weiterhin geht es in der Vereinbarung auch um den Versicherungsstand des Studierenden, welcher dem Praktikumsgeber gegenüber nachweisen muss, dass er ausreichend versichert ist (Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung). Anders als an französischen Universitäten sind Sie als eingeschriebener Student an der Universität Bayreuth während des Auslandspraktikums nicht über die Universität unfallversichert. Sie müssen darum selbst eine im Gastland gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abschließen, wenn Sie nicht bereits entsprechen versichert sind.

Falls Sie eine solche Convenio de practicas benötigen, senden Sie uns eine E-Mail und wir lassen Ihnen unsere Vorlage zukommen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Vorlagen anderer Stellen unterzeichnen dürfen. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem potentiellen Praktikumsgeber ab.
Kümmern Sie sich in Ihrem eigenen Interesse zeitig um alle nötigen Unterlagen, damit sie rechtzeitig unterschrieben werden können.

FördermöglichkeitenEinklappen
  • GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit): Entwicklungspolitisches, drei-phasiges Lern- und Qualifizierungsprogramm, mit dem Ziel, jungen Menschen Handlungs- und Gestaltungskompetenzen zu nachhaltiger Entwicklung zu vermitteln.

  • Auslands-BAföG: Fördergelder bereitgestellt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung

  • DAAD Carlo Schmid Programm: zur Förderung von Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen

  • DAAD: Kurzstipendien für selbstbeschaffte Auslandspraktika

  • DAAD PROMOS: Förderprogramm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden im außereuropäischen Ausland; Bewerbung über das International Office der Universität Bayreuth - Achtung: Frist immer zum 1. Dezember

  • ERASMUS +: Für Praktika im europäischen Ausland; Bewerbung über das International Office der Universität Bayreuth

  • BFHZ-CCUFB: Mobilitätszuschüsse für Studierende bayerischer Hochschulen, die einen Forschungsaufenthalt oder ein -praktikum (ab 1 Monat) an einer französischen Hochschule/Einrichtung (nicht in Unternehmen) absolvieren möchten.

Weitere Länderspezifische Förderprogramme:


Sollten für Sie mehrere Förderprogramme in Frage kommen, so haben wir für Sie eine Zusammenfassung der von uns vorgestellten Programmen erstellt.

VersicherungsfragenEinklappen

Bei der Planung Ihres Auslandspraktikum ist die Frage der Versicherung essentiell. Hierbei spielen sowohl eine Haftpflicht-, Unfall- als auch eine Krankenversicherung eine Rolle. Da die Gegebenheiten von Land zu Land und Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind, sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrem Versicherungsträger erkundigen.

Wir empfehlen Ihnen folgende Beratungmöglichkeiten:

Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Auslandspraktikums nicht über die Universität Bayreuth versichert sind. 


Verantwortlich für die Redaktion: Tim Röthel

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