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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

PraktikantenService WiWi – Der PraktikantenService für Wirtschaftswissenschaftler

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Pflichtpraktikumsbestätigung

Allgemeines

Einige Unternehmen oder Organisationen stellen Praktikanten nur ein, sofern es sich bei dem zu absolvierenden Praktikum um ein in der Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt.

Ein solches Pflichtpraktikum ist in den Bachelorstudiengängen BWL, Economics, Internationale Wirtschaft und Entwicklung, Wirtschaftsingenieurwesen und Gesundheitsökonomie sowie im Masterstudiengang Environment, Climate Change and Health abzuleisten. In der für Sie gültigen Prüfungs- und Studienordnung ist aufgeführt, welchen zeitlichen Umfang Ihr Pflichtpraktikum haben sollte und wie viele ECTS Sie hierfür erwerben können.

Ein Wahlpflichtpraktikum ist in den Masterstudiengängen Internationale Wirtschaft und Governance sowie Economics möglich. In der für Sie gültigen Prüfungs- und Studienordnung ist aufgeführt, welchen zeitlichen Umfang Ihr Pflichtpraktikum haben sollte und wie viele ECTS Sie hierfür erwerben können

Verfügbare Bescheinigungen

Pflichtpraktikum in den Bachelorstudiengängen und im Masterstudiengang Environment, Climate Change and HealthEinklappen

Wir stellen Ihnen gern eine Pflichtpraktikumsbestätigung über den in Ihrer Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zeitraum für das Pflichtpraktikum aus.

Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Pflichtpraktikumsbestätigung für ein freiwilliges Praktikum ausstellen dürfen. Wir können Ihnen lediglich die in der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang vorgesehene Dauer bestätigen, sofern Sie noch kein Pflichtpraktikum absolviert haben.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Dokument vor dem Verschicken noch einmal als PDF drucken (bei Windows z.B. unter „Drucken“ -> „Microsoft print to PDF“). So werden die Formularfelder festgesetzt, da diese sonst eventuell beim Versenden wieder auf Leer gesetzt werden.

Wählen Sie zunächst Ihren Studiengang aus:

Wahlpflichtpraktikum in den Masterstudiengängen Economics und IWGEinklappen

Für die Master-Studiengänge IWG und Economics ist ein Praktikum laut der jeweiligen Prüfungsordnung nicht verpflichtend vorgeschrieben, aber in Form eines Wahlpflichtpraktikums anerkennbar. Hierfür stellen wir Ihnen gerne eine Bestätigung aus.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Dokument vor dem Verschicken noch einmal als PDF drucken (bei Windows z.B. unter „Drucken“ -> „Microsoft print to PDF“). So werden die Formularfelder festgesetzt, da diese sonst eventuell beim Versenden wieder auf Leer gesetzt werden.

Wählen Sie zunächst Ihren Studiengang aus:

Beachten Sie: Handelt es sich bei den zu absolvierenden Praktika um sog. „Wahlpflichtpraktika“, d.h. fakultative Praktika, deren Ausbildungsziel auch durch eine Alternative (z.B. Wahl eines Moduls) erreicht werden kann, so liegt hierbei kein Pflichtpraktikum i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG vor. 

Freiwilliges Praktikum in den Masterstudiengängen BWL und GÖEinklappen

In den Masterstudiengängen BWL und GÖ ist kein Pflichtpraktikum vorgeschrieben. Des Weiteren können auch keine ECTS für ein freiwilliges Praktikum erzielt werden. Darum können wir in diesen Fällen keine Pflichtpraktikumsbestätigung erstellen. Wir bieten Ihnen jedoch an, ein Empfehlungsschreiben bezüglich der Ableitung eines Praktikums für Sie zu verfassen.

Hierzu benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:

  • Vor- und Zuname
  • Adresse
  • Matrikelnummer
  • Studiengang

Verantwortlich für die Redaktion: Andreas Trauner

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