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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

PraktikantenService WiWi – Der PraktikantenService für Wirtschaftswissenschaftler

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Praktikumsanerkennung

Anforderungen

Damit Ihr Praktikum im Rahmen Ihres Studiums anerkannt werden kann und Sie ECTS erhalten, muss das von Ihnen absolvierte Praktikum gewissen Anforderungen genügen. Diese entnehmen sie bitte den folgenden Punkte, sowie den FAQs.

Bachelor BWLEinklappen

Prüfungsordnung 2012 in der Fassung der Änderungssatzung von 2014

Das Pflichtpraktikum beträgt 9 Wochen (8 ECTS).

Prüfungsordnung 2012 in der Fassung der Änderungssatzung von 2018

Das Pflichtpraktikum beträgt 10 Wochen (10 ECTS).

Bachelor Economics, IWEEinklappen

Prüfungsordnung 2013

Das Pflichtpraktikum beträgt generell 2 Monate (12 ECTS). Darüber hinaus existiert die Sonderregelung, dass das Praktikum freiwillig in Form eines Auslandspraktikums mit einer Dauer von 3 Monaten abgeleistet werden kann (17 ECTS).

Prüfungsordnung 2016

Das Pflichtpraktikum beträgt generell 10 Wochen (10 ECTS). Die Sonderregelung für das Auslandspraktikum entfällt, ein Auslandspraktikum wird äquivalent mit 10 ECTS angerechnet.

Bachelor GÖEinklappen

Prüfungsordnung 2012

Studierende der Gesundheitsökonomie müssen vor Beginn des Studiums ein 8-wöchiges Pflegepraktikum und während des Studiums ein 8-wöchiges Verwaltungspraktikum ableisten (9 ECTS).

Prüfungsordnung 2017

Studierende der Gesundheitsökonomie müssen vor Beginn des Studiums ein 6-wöchiges Pflegepraktikum und während des Studiums ein 10-wöchiges Verwaltungspraktikum ableisten (10 ECTS).

Informationen zu den Anforderungen an das Pflegepraktikum als Bewerbungskriterium im Rahmen der Eignungsfeststellung finden Sie in den FAQs des Studienportals Gesundheitsökonomie, sowie in der Satzung über die Eignungsfeststellung des Bachelor-Studiengangs Gesundheitsökonomie.

Für Studierende im ersten Semester des Studiengangs Gesundheitsökonomie (B.Sc.) gilt folgende Regelung: Das Berichtsheft für das Pflegepraktikum muss spätestens bis zum 31. Januar im ersten Semester Ihrer Immatrikulation abgegeben werden.

Für das Verwaltungpraktikum gelten die Informationen unserer FAQs.

Bachelor WINGEinklappen

Prüfungsordnung 2012 bis zur Änderungssatzung März 2022

Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen beträgt das Pflichtpraktikum insgesamt 18 Wochen, wobei jeweils 9 Wochen im technischen und kaufmännischen Bereich abgeleistet werden sollen. Diese Aufteilung versteht sich als Empfehlung und kann auch als Kombination zusammengefasst werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Praktikumsordnung und dem Leitfaden.

Eine Anerkennung von Werkstudententätigkeiten ist in Höhe von maximal 4 Wochen möglich.

Prüfungsordnung 2012 ab der Änderungssatzung August 2022

Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen beträgt das Pflichtpraktikum insgesamt 12 Wochen, wobei jeweils ca. 6 Wochen im technischen und kaufmännischen Bereich abgeleistet werden sollen. In begründeten Fällen kann von der exakt hälftigen Aufteilung abgewichen werden, wobei in jedem Fall jeweils mindestens vier Wochen im
technischen bzw. kaufmännischen Teil absolviert werden müssen.

Eine Anerkennung von Werkstudententätigkeiten ist in Höhe von maximal 3 Wochen möglich. Berufsausbildungen können mit bis zu 8 Wochen angerechnet werden.

Master Economics, IWGEinklappen

Im Rahmen der Masterstudiengänge Economics und IWG können Sie ein Wahlpflichtpraktikum über 6 Wochen (6 ECTS) oder 12 Wochen (12 ECTS) einbringen.

Kaufmännische Ausbildungen als Substitut des Praktikums werden nicht anerkannt. Sollten Sie ein Praktikum in der Übergangsphase zwischen Bachelor und Master absolviert haben, so können Sie dies gern zu Beginn Ihres Masterstudiums einreichen.

Master Environment, Climate Change and HealthEinklappen

Im Rahmen des Masterstudiengangs Environment, Climate Change and Health können Sie ein Pflichtpraktikum über 3 Monate einbringen.

Economics and History (M.A.), Philospohy and Economics (B.A.), Sportökonomie (B.Sc.), Lehramt Wirtschaftswissenschaften, Recht und Wirtschaft (LL.B.) Einklappen

Für die Anerkennung von Praktika ...

  • im Masterstudiengang History and Economics wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Hesse. 
  • im Bachelorstudiengangs P&E wenden sich bitte an Herrn Prof. Dr. Dr. Brink bzw. Frau Claudia Ficht.
  • im Bachelorstudiengang Sportökonomie wenden Sie sich bitte Herrn Dr. Kristoff Reichel.
  • im Lehramtstudium Wirtschaftswissenschaften informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Studiengangsportals Lehramt Wirtschaftswissenschaften.
  • im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Studiengangs.

Praktikumsbericht

Zur Anerkennung Ihres Praktikums/ Ihrer Praktika ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Sollten Sie Ihr Praktikum in mehrere Teilpraktika aufgliedern, so ist für jedes Teilpraktikum ein separater Bericht anzufertigen.

Der Bericht ist nach Fertigstellung vom Praktikumsgeber auf dem Deckblatt zu unterzeichnen und mit einem Stempel zu versehen. Bitte beachten Sie, dass digitale Unterschriften, egal ob auf dem Deckblatt oder dem Zeugnis, nicht anerkannt werden.

Der vollständige Praktikumsbericht ist spätestens drei Monate nach Ende des Praktikums beim PraktikantenService einzureichen. Abweichungen von dieser Dreimonatsfrist werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. 

Der Praktikumsbericht besteht aus folgenden Teilen:

Hinweis zur Bericht-Vorlage: Es handelt sich hierbei um ein PDF-Formular, das im Adobe Acrobat Reader ausgefüllt werden kann. Bitte benutzen Sie nur diese Vorlage, Word-Dokumente o.ä. werden abgelehnt.

Hinweis zur digitalen Abgabe: Alle Dokumente müssen in einer PDF gespeichert werden.

Von Studierenden des Studiengangs Gesundheitsökonomie (B.Sc.), welche im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung vom 20. Juli 2017 studieren, ist ein Berichtsheft anzufertigen. Das Berichtsheft besteht aus folgenden Teilen:

Hinweis zur Bericht-Vorlage: Es handelt sich hierbei um ein PDF-Formular, das im Adobe Acrobat Reader ausgefüllt werden kann. Bitte benutzen Sie nur diese Vorlage, Word-Dokumente o.ä. werden abgelehnt.


Hinweise zum Zeugnis

Das Zeugnis ist in Kopie zusammen mit dem Bericht einzureichen (Originale können nicht wieder ausgehändigt werden). Aus dem Zeugnis müssen folgende Aspekte hervorgehen:

  • Name, Vorname
  • Angaben zur Dauer des Praktikums
  • Tätigkeiten im Praktikum
  • Bewertung der Leistung und des Verhalten 
  • Unterschrift der für die Praktikantentätigkeit verantwortlichen Person(en)

Eine Bestätigung lediglich über die Dauer des Praktikums ist nicht ausreichend. 

Die Unterlagen sind mit einer Heftklammer (Tacker) verbunden beim PraktikantenService spätestens drei Monate nach Praktikumsende einzureichen. Abweichungen von dieser Dreimonatsfrist werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. 


Kaufmännische Ausbildung

Wenn Sie bereits eine kaufmännische Ausbildung absolviert haben, können Sie diese bei entsprechender fachlicher Eignung in den Bachelorstudiengängen als Pflichtpraktikum anerkennen lassen.

Für die Anerkennung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Deckblatt
  • beglaubigtes Ausbildungszeugnis (wahlweise eine unbeglaubigte Kopie, sofern Sie uns das Zeugnis im Original vorzeigen)

Diese Unterlagen sind mit einer Heftklammer (Tacker) verbunden beim PraktikantenService einzureichen.

Bitte beachten Sie: Wenn wir Ihnen eine Ausbildung als Pflichtpraktikum anerkennen, können Sie von uns keine Pflichtpraktikumsbestätigung mehr erhalten. Einige Unternehmen oder Organisationen stellen PraktikantInnen allerdings nur ein, sofern es sich bei dem zu absolvierenden Praktikum um ein in der Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt.



Sonderregelungen

Zivildienst in pflegenahen Bereichen, Ausbildung zum Pfleger oder Krankenschwester

Einschläge, nachweisbare Tätigkeiten im Pflegebereich können als Äquivalent zum Pflegepraktikum anerkannt werden. Zur Anerkennung ist ein entsprechender Nachweis (Dienstzeitbescheinigung, Zeugnisse oder ähnliches) zu erbringen. Es muss nachträglich kein Bericht angefertigt werden.

Praktika im elterlichen Betrieb

Praktikanten-Tätigkeiten im Familienbetrieb können im Höchstfall für die Dauer von 4 Wochen auf die gesamte Praktikumszeit angerechnet werden (bzw. 4 Wochen auf das Pflegepraktikum oder 4 Wochen auf das Verwaltungspraktikum).

Tätigkeiten als Werksstudent

Werkstudententätigkeiten können vollständig als Praktikum angerechnet werden. Zur Anerkennung einer Werkstudententätigkeit müssen Sie neben Bericht und Zeugniskopie einen Stundennachweis bei uns einreichen. Dieser dient dazu, zu ermitteln, ob die Werkstudententätigkeit dem zeitlichen Umfang eines Praktikums in Vollzeit (mindestens 35 Stunden/ Woche) entspricht. Diese Regelung gilt nicht für Studierende des Bereichs Wirtschaftsingenieurwesen.

Eigene Unternehmensgründung, regelmäßige studienbegleitende Beschäftigungen usw.

Prinzipiell sollte der Praktikant dem Betrieb für den Zeitraum des jeweiligen Teilpraktikums uneingeschränkt, also ohne Unterbrechungen, zur Verfügung stehen. Dies ist bei obigen Beschäftigungen oftmals nicht der Fall, daher können sie nur in Ausnahmefällen maximal für die Dauer von 5 Wochen anerkannt werden. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte vorab persönlich mit dem PraktikantenService in Verbindung. Ferienjobs oder ähnliches können grundsätzlich nicht anerkannt werden.


Verantwortlich für die Redaktion: Tim Röthel

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